Aufnahmekriterien für das Kindergartenjahr
2021/2022
Stand: Oktober 2020
Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Stehen für beantragte Aufnahmen nicht ausreichend Plätze zur Verfügung, erfolgt die Aufnahme entsprechend der Aufnahmekriterien.
Unsere Kriterien für Kinder, die bis zum 1. November keine drei Jahre alt sind!
- Vereinbarung von Familie und Beruf = Berufstätigkeit und/oder laufende berufliche Bildungsmaßnahme
- Soziale Kriterien
- Geschwisterkind besucht die Einrichtung
- Lebt in Milte oder den angrenzenden Bauernschaften
Unsere Kriterien für Kinder, die drei Jahre alt oder älter sind!
- Vereinbarung von Familie und Beruf = Berufstätigkeit und/oder laufende berufliche Bildungsmaßnahme
- Soziale Kriterien
- Geschwisterkind besucht die Einrichtung
- Wechselwunsch in unseren Kindergarten
- Lebt in Milte oder den angrenzenden Bauernschaften
Besonders zu berücksichtigen sind Kinder, die vor dem Schuleintritt stehen und neu in die Gemeinde ziehen.